Mit Peter Busch in Rommerskirchen Ihr Grundstück verkaufen
Kennen Sie die Besonderheiten des Immobilienmarktes in Rommerskirchen und haben Sie alle Informationen, die notwendig sind, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten? Das Maklerunternehmen Peter Busch Immobilien verfügt über mehr als 100 Jahre Erfahrung in Rommerskirchen verlassen Sie sich auf unsere Expertise.
Zunächst den Wert Ihres Grundstücks ermitteln
Vor jeder Marktstrategie steht zunächst die Ermittlung des Status-Quo. Dies bedeutet, dass Sie den Wert Ihres Grundstücks vor dem Verkauf kennen sollten. Maßgeblich: der Bodenrichtwert.Sicherlich kennen Sie den Ausspruch: Lage, Lage, Lage. Tatsächlich ist es für die Kaufinteressenten entscheidend, wo genau sich Ihr Grundstück in Rommerskirchen befindet, denn davon ist die Verwendbarkeit für potenzielle Käufer abhängig. Kleinere Flächen mit guter Anbindung sind attraktiver als große, aber abgelegene Grundstücke.
Die Kommunen aktualisieren alle zwei Jahre den Bodenrichtwert in einer entsprechenden Bodenrichtwertkarte. Die Berechnung des Bodenrichtwertes ist allerdings nur ein Bereich, um eine solide Wertermittlung zu erhalten die Erschließung des Grundstücks und die Angaben zu der Bebaubarkeit entscheiden im Wesentlichen mit, ob Sie Ihr Grundstück verkaufen können.
Lernen Sie uns doch persönlich kennen.
Die Bebauungsmöglichkeiten checken
Ein Grundstück verkaufen und beliebig bebauen lassen? Nein, so funktioniert es leider nicht. Die Stadt ist hier für Baugenehmigungen und auch die Erschließung von Grund und Boden zuständig. Bei der Erschließung gibt es drei Arten: Die Nicht-Erschließung, Teil-Erschließung und die Voll-Erschließung. Hierin wird festgehalten, ob und inwieweit das Grundstück bereits über Strom- und Wasserleitungen verfügt und wie die Zufahrtswege sind.Nehmen Sie in jedem Fall Einsicht in den Bebauungsplan der Gemeinde dies ist zwingend notwendig, wenn eine Bebauung möglich sein soll. Im Plan sind Vorgaben festgeschrieben bezüglich der Art der Gebäude, die errichtet werden dürfen. Es gibt genaue Angaben dazu, inwieweit die Fläche bebaut werden kann hier handelt es sich um die Grundflächenzahl. Anders als bei der Wohnfläche schließt sie alle Mauern und Garagen sowie Auffahrten und anderes ein. Festgeschrieben ist ebenfalls die Höhe einer möglichen Bebauung.
Es gibt noch keinen Bebauungsplan? Dann wäre die Empfehlung, eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt zu stellen, bevor Sie das Grundstück verkaufen. Wichtig hierbei: Es muss ein Vorschlag für die Bebauung ausgearbeitet werden. Wenn Sie einen Bescheid erhalten, so ist dieser für drei Jahre gültig.
Wir beraten Sie gern
Bevor Sie Ihr Grundstück verkaufen, sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Wir verfügen über weitreichende Expertise am Immobilienmarkt in Rommerskirchen und liefern Ihnen alle notwendigen Informationen vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.Wir stellen Ihnen einen persönlichen Berater zur Seite, der Ihre Fragen fachmännisch beantworten kann und die Vermarktungsmöglichkeiten auslotet.
Bei einer Zusammenarbeit mit den Experten von Peter Busch Immobilien erhalten Sie Service aus einer Hand und das für den gesamten Vermarktungs- und Verkaufsprozess.