Energieausweis für Ihre Immobilie
Energieausweis
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Ein gültiger Energieausweis ist beim Verkauf, der Neuvermietung oder Verpachtung einer Immobilie Pflicht. Er informiert potenzielle Käufer und Mieter über die Energieeffizienz eines Gebäudes und muss spätestens zur ersten Besichtigung vorgelegt werden. Bereits in Immobilienanzeigen sind bestimmte energetische Kennwerte anzugeben.
Pflichten & Konsequenzen
Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Ist er nicht vorhanden oder enthält unvollständige Angaben, kann dies ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Besonders beim Verkauf oder der Vermietung kann ein fehlender Energieausweis Verzögerungen oder sogar rechtliche Probleme verursachen. Zudem beeinflusst der ausgewiesene Energiekennwert die Wahrnehmung der Immobilie und kann für potenzielle Käufer oder Mieter ein entscheidendes Kriterium sein.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
✔ Bedarfsausweis – basiert auf einer technischen Analyse der Bausubstanz, Heizungstechnik und Wärmedämmung, unabhängig vom bisherigen Verbrauch
✔ Verbrauchsausweis – wird aus den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre berechnet und spiegelt die bisherigen Heizgewohnheiten wider
Welche Variante benötigt wird, hängt vom Baujahr, der Größe und der Art des Gebäudes ab. Grundsätzlich ist der Verbrauchsausweis günstiger, kann aber nur bei bestimmten Gebäudetypen genutzt werden.
Unsere Unterstützung für Sie
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