Grundbesitz in Jüchen? Ihr Grundstück verkaufen Sie erfolgreich mit der Expertise von Peter Busch Immobilien
Bei einem Grundstücksverkauf gilt es, zunächst die Besonderheiten des lokalen Marktes zu analysieren. Es müssen zudem alle Informationen zusammengetragen werden, die notwendig sind, um das Grundstück verkaufen zu können. Mit der Expertise für den Markt in Jüchen und Neuss ist Peter Busch Immobilien Ihr richtiger Ansprechpartner.
Die Wertermittlung des Grundstücks als Basis
Eine Vermarktungsstrategie kann nur dann greifen, wenn alle Details bekannt sind, bevor man das Grundstück verkaufen möchte. Daher gilt es, den Wert des Grundbesitzes genau zu eruieren. Hierfür bedarf es der Kenntnis des Bodenrichtwertes.Die Kommunen sind zuständig für die Ermittlung aller Bodenrichtwerte. Im Zwei-Jahres-Rhythmus werden die Werte aktualisiert und in eine Bodenrichtwertkarte eingetragen. Dabei ist es natürlich von großer Bedeutung, wo Ihr Grundstück liegt, das Sie verkaufen möchten. Eine Fläche, die zentral angebunden ist, wird mehr Kaufinteressenten anziehen als Grund und Boden, der weiter außerhalb zu finden ist.
Neben der Berechnung des Bodenrichtwertes spielen aber auch andere Faktoren bei der Wertermittlung eine Rolle, denn um ein Grundstück verkaufen zu können, muss geklärt sein, wie es bebaut werden kann und wie der Grad der Erschließung ist.
Lernen Sie uns doch persönlich kennen.
Gibt es einen Bebauungsplan?
Für die Bebauung eines Grundstücks ist es notwendig, dass eine Genehmigung vonseiten der Stadt vorliegt. Denn: Ein Grundstück kann nicht beliebig mit Bauten versehen werden. Sie müssen also entsprechend Einsicht nehmen in den Bebauungsplan der Gemeinde. Im Bebauungsplan steht, welche Vorgaben es bezüglich der Art der Gebäude gibt, die auf der Fläche errichtet werden können.Eine Messzahl ist hierbei auch die Grundflächenzahl. Diese besagt, wie viel Fläche des Grundstücks bebaut werden darf. Diese ist anders zu bewerten als die Wohnfläche. Die Grundflächenzahl umfasst nämlich alle Mauern und auch Bauten wie Garagen oder Zuwege. Daneben finden Sie im Bebauungsplan auch die Angabe zur Geschossflächenzahl, die aussagt, wie hoch eine Bebauung auf dem Grundstück sein darf.
Gibt es bei der Gemeinde noch gar keinen Bebauungsplan, so sollte, bevor man das Grundstück verkaufen kann, eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt gestellt werden. Dies beinhaltet dann jedoch, dass auch ein Vorschlag für eine Bebauung ausgearbeitet wird. Wird die Voranfrage genehmigt, so ist der Bescheid drei Jahre lang gültig.
Auch die Erschließung des Grundstücks ist wichtig beim Verkauf. Hier unterscheidet man zwischen drei Graden: Der Nicht-Erschließung, wenn es noch keinerlei Strom- oder Wasserleitungen sowie Zufahrtswege zum Grundstück gibt, einer Teilerschließung und einer Vollerschließung.
Beratung zum Grundstücksverkauf
Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen, wissen aber noch nicht, was der beste Weg hierfür ist. Vertrauen Sie auf unsere langjährigen Erfahrungen in der Immobilienbranche in Jüchen und Neuss.Wir können wir Sie alle notwendigen Informationen einholen und mit Ihnen gemeinsam eine erfolgreiche Vermarktungsstrategie entwickeln.
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