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Immobilie geerbt – was nun?

Eine Erbschaft bringt oft emotionale und rechtliche Fragen mit sich – vor allem, wenn eine Immobilie dazugehört. Ob Annahme, Selbstnutzung, Aufteilung oder Verkauf: Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen und worauf Sie achten sollten.

1. Erbe annehmen oder ausschlagen

Nicht jede Immobilie ist ein Geschenk. Hohe Sanierungskosten, Schulden oder rechtlich unsichere Eigentumsverhältnisse können eine Ausschlagung sinnvoll machen. Wir helfen Ihnen, die wirtschaftlichen Risiken realistisch einzuschätzen.

2. Selbstnutzung oder steuerfreier Einzug

Wer als Erbe selbst in das Haus oder die Wohnung einzieht, kann von Steuerbefreiungen profitieren – insbesondere bei direkter Verwandtschaft. Voraussetzung ist meist eine zeitnahe Eigennutzung. Wir prüfen mit Ihnen, ob diese Option sinnvoll ist.

3. Erbengemeinschaft: Aufteilung regeln

Gibt es mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Dann gilt es, gemeinsame Entscheidungen zu treffen: behalten, vermieten oder verkaufen? Je klarer die Regelung, desto weniger Konflikte entstehen.

4. Verkauf oder Vermietung

Wenn Sie sich gegen eine Selbstnutzung entscheiden, begleiten wir Sie durch den Verkaufs- oder Vermietungsprozess – professionell, marktgerecht und mit persönlicher Betreuung. So wird aus einer Herausforderung eine gute Entscheidung.

Sie haben geerbt? Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten – diskret, zuverlässig und mit Fingerspitzengefühl.

Ihr Ansprechpartner

Rund um Erbschaften von Immobilien gibt es gewiss viele Fragen, die Sie sich stellen.

02131 / 13 99 13

Wir können Ihnen in jeder Situation zur Seite stehen, liefern fundierte Antworten und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.

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